Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobility Signage GmbH & Co. KG
1.GÜLTIGKEIT
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich in ihrer gültigen Fassung für Rechtsbeziehungen zwischen der Mobility Signage GmbH & Co. KG und anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Sie gelten für alle Produkte, Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auskünfte und Beratungen. Die AGB können ggf. durch gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu Produkten oder Leistungen der Mobility Signage GmbH Co. KG ergänzt oder spezifiziert werden. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Mobility Signage GmbH Co. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
LEISTUNGEN DER MOBILITY SIGNAGE GMBH & CO. KG
(2.1) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG stellt dem Kunden das im Angebot bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf Computern eines von der Mobility Signage GmbH Co. KG GmbH & Co. KG genutzten Rechenzentrums betrieben und der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z. B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich.
(2.2) Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Service selbst vor. Bei der Nutzung ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, die Bedienungsleistung sowie sonstige Hinweise des Lizenzgebers zu beachten.
(2.3) Alle Produkte der Mobility Signage GmbH & Co. KG werden nicht verkauft, sondern lizenziert. Mit Lieferung und Bezahlung der Produkte wird kein Eigentum an den Programmen/Produkten erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das Software-Produkt und alle weiteren Komponenten bleiben Eigentum der Mobility Signage GmbH & Co. KG.
(2.4) Sämtliche von der Mobility Signage GmbH & Co. KG gelieferten Komponenten sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Alle Rechte am Produkt oder Produktteilen und jeder Kopie davon stehen ausschließlich der Mobility Signage und Co. KG GmbH & Co. KG zu.
(2.5) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt selbst oder Kopien des Produktes oder Teile davon oder die Inhalte der Datenbanken oder Teile davon auch nur kurzfristig an Dritte weiterzugeben, das Produkt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
(2.6) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG stellt einen kostenlosen Online–Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Service zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: allgemeinen Know-how-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software.
Der Support erfolgt per E-Mail: support@mobilitysignage.com oder per Telefon: +49 (0) 151 1550 8223. Die Supportleistungen werden von der Mobility Signage GmbH & Co. KG von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind Feiertage in Bayern sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
(2.7) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG behält sich nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von der Mobility Signage GmbH Co. KG an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
( 3.1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis, Annahmeerklärungen und Bestellungen kommen erst durch eine Auftragsbestätigung in Schriftform oder durch Lieferung der Mobility Signage GmbH & Co. KG zustande.
(3.2) Die vereinbarten Leistungen und deren Vergütung werden in einer gesonderten Preisliste, einem gesonderten Angebot und/oder auf dem Auftragsformular oder der Rechnung schriftlich definiert.
(3.3) An allen Ausarbeitungen, Konzepten, Vorschlägen und Kostenaufstellungen behält sich die Mobility Signage GmbH & Co. KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert oder in anderer Form verwendet werden.
LIEFERTERMIN
(4.1) Die Leistungserbringung sowie verbindliche Terminzusagen können erst nach schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.
(4.2) Der Liefertermin wird im Falle einer Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt. Änderungen des Liefertermins sind für den Auftragnehmer unverbindlich, soweit dieser nicht schriftlich zugestimmt hat.
PREISE, VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(5.1) Die in Angeboten genannten Preise gelten bis 30 Tage ab dem Angebotsdatum, soweit nicht anders angegeben. Endgültig maßgebend sind im Zweifel die Preise der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung der Mobility Signage GmbH & Co. KG. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(5.2) Sofern nicht eindeutig anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5.3) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne weitere Installation, Inbetriebnahme und Betreuung beim Kunden.
(5.4) Sofern nicht eindeutig anders angegeben, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Beide Vertragsparteien sind dazu berechtigt, den Vertrag bis 30 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.
(5.5) Die Zahlung erfolgt jährlich nach Eingang der von der Mobility Signage GmbH & Co. KG erstellten Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, gerät der Auftraggeber in Verzug.
(5.6) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Software bzw. der Service rechts- oder zweckwidrig verwendet wird oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt missachtet werden. In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bis Ende des Quartals bestehen und ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren besteht nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch die Mobility Signage GmbH & Co. KG bleibt vorbehalten.
E-MAIL KLAUSEL
Grundsätzlich ist die Mobility Signage GmbH & Co. KG berechtigt an seine Kunden Informationen, Newsletter oder sonstige produkt- und unternehmensrelevante Informationen per E-Mail zu senden, es sei denn der Kunde wünscht dies nicht und teilt dies explizit mit.
STÖRUNGEN DER SYSTEMVERFÜGBARKEIT
(7.1) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungs-meldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
(7.2) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG weist den Kunden darauf hin, dass zudem Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der Mobility Signage GmbH & Co. KG liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Mobility Signage GmbH & Co. KG handeln, nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Mobility Signage GmbH & Co. KG haben. Haben derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Mobility Signage GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
HAFTUNG
(8.1) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angegeben Daten über die Verfügbarkeit mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.
(8.2) Die Mobility Signage GmbH & Co. KG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Mobility Signage GmbH & Co. KG beruhen.
(8.3) Für sonstige Schäden haftet die Mobility Signage GmbH & Co. KG nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobility Signage GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Mobility Signage GmbH & Co. KG beruhen.
(8.4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegen die Mobility Signage GmbH & Co. KG, insbesondere auch für die deliktische Haftung der Mobility Signage GmbH & Co. KG.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(9.1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Auch eine Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(9.2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten dieses Vertrages durch den Auftraggeber auf Dritte ist ohne Zustimmung der Mobility Signage GmbH & Co. KG nicht zulässig.
(9.3) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(9.4) Für diesen Vertrag gilt unabhängig vom Standort ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieses Vertrags eingegangener Verpflichtungen, ist München.
Mobility Signage GmbH & Co. KG
Landwehrstraße 70A, 80336 Munich
+49 151 2717 2840
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